Beratung Verwaltung Kontakt
  • Verwaltung

  • Als wichtigste Voraussetzung steht hier die persönliche Komponente zwischen Ihnen und uns. Nur wenn diese stimmt, ist die Zusammenarbeit von Erfolg und gegenseitigem Vertrauen gekrönt

  • Für die Erstellung eines Angebotes für Ihre Immobilien benötigen wir die Adresse des Objekts, die Anzahl der Einheiten und den ungefähren Mieterertrag im Monat/Jahr. Am besten lässt sich dies bei einem ersten Kennenlerngespräch klären.

  • Die Verwaltungsgebühr ist abhängig vom Zustand eines Hauses und dessen Vermietung, bzw. Mietertrag. Den Verwaltungsgebührensatz für Ihr Sondereigentum errechnen wir prozentual aus der Nettokalt-Miete. Für eine WEG Verwaltung wird die Vergütung pauschal angesetzt.

  • Kauf

  • Eine Finanzierung ohne Eigenkapital ist grundsätzlich möglich. Banken sprechen in diesem Kontext oft von einer 110% Finanzierung. Ob eine derartige Finazierung für Sie die Richtige ist und welche Nachteile sie mit sich bringt erklären wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch.

  • Der Nießbrauch ist ein unverkäufliches und nicht vererbbares Nutzungsrecht für fremdes Eigentum. Es wird im Grundbuch eingetragen und gibt dem Nießbraucher das Recht, eine Immobilie oder ein Grundstück zu nutzen und Einnahmen wie Miete daraus zu erzielen, ohne dass es ihm selbst gehört.

  • Als Eigentümer einer Immobilie fallen Kosten und Abgaben an, die zunächst Sie zu tragen haben. Grundsteuer, Hausgeld, Versicherungen, Kleinstreparaturen, sowie weitere Verwaltungsgebühren. Manche dieser Kosten können Sie auf die Mieter umlegen, andere müssen Sie selbst tragen. Wir beraten Sie gerne hinsichtich einer Kostenanalyse zu Ihrer (Wunsch) Immobilie.

  • Miete

  • Eine Mieterhöhung richtet sich zunächst an den Vereinbarungen im Vertrag. Ist beispielsweise eine Staffelmiete vereinbart, so sind Mieterhöhungen nur in den genannten Vereinbarungen möglich. Eine Index-Miete muss min. ein Jahr unverändert bleiben. Auch eine Anpassung an die ortsübliche Miete unterliegt Regelungen, die eine belibige Erhöhung verhindern. So darf die Miete je nach Bundesland nur max. 20% in 3 Jahren ansteigen. EIne Erhöhung ist grundsätzlich nach 15 Monaten möglich.

  • Nach aktueller Rechtsprechung darf der Vermieter den Zuschlag nicht frei wählen. Es sind vielmerh maximal 2% des Zeitwertes der Möbel auf die Miete aufzuschlagen.

  • Wenn Sie sich in einem erheblichen Mietrückstand befinden, kann Ihr Vermieter Ihnen fristlos kündigen. Hierfür muss ein Kündigungsgrund genannt werden. Zu den Formalien der fristlosen Kündigung beraten wir Sie gern.

  • Rendite

  • Immobilien als Kapitalanlagen erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Der Kauf einer Immobilie als Kapitalanlage ist immer dann sinnvoll, wenn der Kaufpreis nicht überhöht ist und die Immobilie möglichst dauerhaft zu guten Konditionen vermieten können. Auch Ihre persönliche Anlagestrategie sollte durch das Objekt abgebildet werden. Gerne beraten wie Sie hinsichtlich einer passenden Immobile.

  • Die Eigenkapitalrendite zeigt, zu welchem Prozentsatz sich das von Ihnen in die Immobilie investierte Eigenkapital verzinst. Wichtig ist hierbei, dass die Eigenkapitalrendite immer eine Momentaufnahme ist. Verändern sich in Zukunft die Grundlagen, etwa durch niedrigere oder höhere Mieteinnahmen, wird sich logischerweise auch Ihre Eigenkapitalrendite nach oben oder nach unten bewegen. Mit dieser Formel können Sie die Eigenkapitalrendite Ihrer Immobilienanlage berechnen: (Jahresreinertrag nach Steuern / Eigenkapital) x 100 = Eigenkapitalrendite in Prozent

  • Für viele Finanzkennzahlen werden die Jahreserträge nach Steuern herangezogen. In diesen Fällen bleibt Ihre Rendite durch eine steuerliche Optimierung unverändert. Wir empfehlen Ihnen jedoch sowohl ihre steuerliche Situation, sowie den laufenden Finanzfluss iherer Immobilie stets zu analysieren. Eine Liquiditätsengpass kann zu schweren Folgen bei Immobilienbesitzern führen.

  • Verkauf

  • Grundsätzlich sind Sie in der Wahl der Verkaufspreises komplett frei. Der Verkaufspreis ist der Preis, zu dem eine Immobilie den Eigentümer wechselt. Legen Sie den Preis Ihrer Immobilie zu hoch, finden Sie ggf keine interessierten Käufer. Gerne beraten wir Sie hinsichtlich eines geeigneten Verkaufspreises und zeigen Ihnen den aktuell Wert der von Ihnen gehaltenen Immobilie.

  • Als Faustregel zur Steuer beim Hausverkauf gilt: Nur Gewinne müssen versteuert werden. Liegen zwischen dem Kauf und dem Verkauf einer Immobilie zudem mehr als zehn Jahre, dann muss der erzielte Gewinn nicht versteuert werden.

Andreas Eberle Immobilienmanagement

Trompetergässle 15
71638 Ludwigsburg

 
Tel: +49 (0)1722427909

 
mail@ae-immobilienmanagement.de

Ihr Kontakt zu uns

Ja, hiermit bestätige ich, dass meine Daten zum Zweck einer Kontaktaufnahme gespeichert werden. Näheres hierzu erfahren Sie in unserer Datenschutzerklärung